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Verkehr Parken im Kreuzungsbereich

Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 09.10.2024

Am Plausdorfer Tor 13, 35260 Stadtallendorf

2te Meldung zu diesem Thema, zur ersten habe ich keine Info bekommen und hier erscheint sie auch nicht. Und an der Situation hat sich auch nix gebessert.

Kategorie: Verkehr

Bearbeitung

09.10.2024 07:50
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Sehr geehrter Herr Jost,

ich habe mir inzwischen die Situation vor Ort angeschaut.

Generell ist das Parken in sog. "T-Kreuzungen"gegenüber Einmündungen erlaubt, solang es nicht durch Beschilderung explizit verboten ist. Diese Verkehrssituation wird durch den § 12 StVO nicht erfasst, sodass hier die (Verbots-) Regelungen zum Halten oder Parken nicht zur Anwendung kommen.

Auch wird hier in diesem Fall der Straßenverkehr nicht behindert oder eingeschränkt. Eine Restfahrbahnbreite von mehr als 3 m an den parkenden Fahrzeugen ist gewährleistet.

Somit sehe ich hier aktuell keine Veranlassung bzw. Notwendigkeit mit entsprechender Beschilderung einzugreifen.

Um Verständnis wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.


Weber

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