Seiteninhalt
22.07.2024

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49/50 »Gewerbegebiet Nordost, 5. Änderung«

Bauleitplanung der Stadt Stadtallendorf, Kernstadt
Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 49/50 „Gewerbegebiet Nordost, 5. Änderung“
(Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB)


1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Stadtallendorf hat in ihrer Sitzung am 07.12.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49/50 „Gewerbegebiet Nordost, 5. Änderung“ beschlossen.
Allgemeines Ziel dieser Bebauungsplanänderung ist insbesondere eine räumliche Verlagerung einer Fläche für eine Eingrünung innerhalb des Plangebiets (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB). Hierzu wird die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen im Gewerbegebiet entsprechend angepasst und die Geometrie des künftigen Baufeldes modifiziert. Die o.g. Eingrünung wird an den westlichen Rand des Gewerbegebiets verlagert.
Das Plangebiet befindet sich im „Gewerbegebiet Nordost“ im Nordosten der Kernstadt Stadtallendorfs. Die Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt rd. 3,5 ha und umfasst die Flurstücke 1/1, 4/1, 4/2, 5, 6, 8/1 (tw.), 57 (tw.), 60/1 (tw.) und 65/1 (tw.). in der Flur 17, Gemarkung Stadtallendorf.
Die o.g. geringfügige Änderung berührt die Grundzüge der Plankonzeption nicht. Die Änderung soll daher nach den Vorschriften des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden.
Die räumliche Lage des Plangebiets geht aus der nahstehenden Übersichtskarte hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).


2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 49/50 „Gewerbegebiet Nordost, 5. Änderung “ inkl. Begründung werden im Zeitraum vom
Montag, den 22.07.2024 bis einschließlich Freitag, den 30.08.2024
im Internet unter der Adresse:
https://www.stadtallendorf.de/Leben/Bauen-Wohnen/Öffentlichkeitsbeteiligung
zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Entwurfsunterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus der Stadt Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf, Fachbereich 4, 1. Obergeschoss, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.00 Uhr) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse: magistrat@stadtallendorf.de und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro an die Adresse: beteiligung@grosshausmann.de übermittelt werden. Sie können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung gerichtet werden. Außerdem besteht die Möglichkeit während der o.g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Die räumliche Lage des Plangebiets sowie der Entwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).


Stadt Stadtallendorf, 09.07.2024
Der Magistrat der Stadt Stadtallendorf

Christian Somogyi
Bürgermeister

Bekanntmachung

BPL_4950GENordost5Aend_A_Begruendung

BPL_4950GENordost5Aend_B_Festsetzungen

BPL_4950GENordost5Aend_C_Planteil