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Kommunalwahl 2021

Die Landesregierung hat am 18. Mai 2020 beschlossen die allgemeinen Kommunalwahlen am Sonntag, dem 14. März 2021 durchführen zu lassen. Der Wahltag wird durch eine Verordnung bestimmt, die am 6. Juni 2020 in Kraft getreten ist.

Gewählt werden können die 37 Vertreterinnen und Vertreter in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Stadtallendorf, die Ortsbeiräte der Stadtteile Niederklein, Schweinsberg, Erksdorf, Hatzbach und Wolferode sowie die Vertreterinnen und Vertreter in den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.

Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 7. Mai 2020 (GVBL. S. 318) werden gemeinsam mit den allgemeinen Kommunalwahlen an diesem Tag auch die Ausländerbeiratswahlen stattfinden.


Die Ausgabe von Wahlscheinen für die Briefwahl wird ab dem 01.02.2020 möglich sein. Ebenfalls ab dem 01.02.2020 wird es wieder die Möglichkeit geben, einen Internetwahlscheinantrag auszufüllen (OLIWA). Hierüber informieren wir noch einmal gesondert.

Weitere Informationen zum Wahlsystem finden Sie unter https://wahlen.hessen.de/kommunen/kommunalwahlen/wahlsystem

Bürgerinnen und Bürger, welche sich am Wahltag als Wahlhelfer zur Verfügung stellen möchten, können Sich gerne beim Wahlamt der Stadt Stadtallendorf melden.
Ansprechpartner: Sascha Digula, 06428 707 107, sascha.digula@stadtallendorf.de
Annette Schneider, 06428 707 109, annette.schneider@stadtallendorf.de

Informationen für Parteien und Wählergruppen

Die Bekanntmachung Nr. 43/2020 „Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen“ finden Sie unter folgendem Link:  Bekanntmachung Nr. 43/2020 

Wahlvorschläge können beim Wahlamt der Stadt Stadtallendorf bis zum 04.01.2020, 18:00 Uhr eingereicht werden. Wir bitten Sie, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig vor dem genannten Termin beim zuständigen Wahlamt abzugeben, damit etwaige Mängel noch vor Ablauf der Frist behoben werden können.

Die notwendigen Vordrucke zur Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie unter https://wahlen.hessen.de/kommunen/kommunalwahlen

Das Dokument „Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift für die Kommunalwahlen 2021“ kann wegen der zwingend notwendigen Unterschrift ausschließlich bei den zuständigen Gemeinde- (Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte) bzw. Kreiswahlleitungen (Wahl des Kreistages) angefordert werden.

Bitte beachten sie die aktuellen Vorschriften für die Unterstützungsunterschriften.

Sie finden diese rechts unter dem Abschnitt Dokumente.