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13.01.2025

Informationen zur Wahl des Deutschen Bundestages

Am 23. Februar 2025 wird zum 21. Mal der Deutsche Bundestag gewählt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen, wenn diese ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Dieser kann noch bis zum 02.02.2025 gestellt werden.

Alle Wahlberechtigten erhalten in den nächsten Tagen und Wochen eine Wahlbenachrichtigung. Diese wird Ihnen bis spätestens zum 02.02.2025 durch die Deutsche Post AG zugestellt. Dort können Sie auch entnehmen, in welchem Wahllokal Sie wahlberechtigt sind.

Die Beantragung der Briefwahl ist schon jetzt möglich. Den Antrag können Sie vorab per E-Mail oder über das Online-Antragsformular (freigeschaltet ab 13.01.2025) auf der Homepage der Stadt Stadtallendorf stellen. Eine persönliche Beantragung ist ebenfalls möglich. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eine Versendung bzw. Ausgabe der Briefwahlunterlagen erst ab Anfang Februar erfolgt, wenn die Stimmzettel vorliegen.

Die ausgefüllten Wahlunterlagen sollten frühzeitig wieder mit der Deutschen Post AG zurückgeschickt werden. Alternativ können Sie diese auch direkt im Rathaus abgeben.

Ausführliche Informationen zur Wahl finden Sie auch auf der Seite der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team Wahlen der Stadt Stadtallendorf gerne zur Verfügung.

Quelle: Stadt Stadtallendorf