Wahlrecht & Wahlberechtigung für die Kommunalwahlen 2026

Wahlrecht & Wahlberechtigung für die Kommunalwahlen am 15. März 2026:

Die Hessische Landesregierung hat den 15. März 2026 als Wahltag für die Kommunalwahlen festgelegt. An diesem Tag finden in ganz Hessen die Wahlen zu den Kreis-, Gemeinde-, Ortsbeirats- und Ausländerbeiräten statt.
In Stadtallendorf werden am 15. März 2026 gewählt:

  • die Stadtverordnetenversammlung,
  • die fünf Ortsbeiräte in Niederklein, Schweinsberg, Erksdorf, Hatzbach und Wolferode sowie
  • der Kreistag des Landkreises.

Für die Ausländerbeiratswahl sind innerhalb der gesetzlichen Frist keine Wahlvorschläge eingegangen. Daher findet diese Wahl in Stadtallendorf nicht statt.

Wer ist wahlberechtigt?

Bei den Kommunalwahlen (Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeirat, Kreistag. am 15. März 2026 sind alle Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, die

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen,
  • spätestens am 14. März 2026 das 18. Lebensjahr vollendet haben (Geburt vor dem 15. März 2008),
  • seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag, also ab dem 1. Februar 2026, in Stadtallendorf ihre Wohnung haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigte, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.

Informationen zum Wohnungswechsel

Wenn Sie in den letzten Monaten nach Stadtallendorf gezogen, innerhalb der Stadt umgezogen oder Ihre Haupt- und Nebenwohnung gewechselt haben, ist für Ihr Wahlrecht besonders wichtig, wann dieser Wechsel stattgefunden hat.

Der entscheidende Stichtag ist der 1. Februar 2026.


Wann darf ich wählen?

Sie dürfen bei der Kommunalwahl am 15. März 2026 in Stadtallendorf wählen, wenn Sie

  • spätestens seit dem 1. Februar 2026 in Stadtallendorf wohnen und
  • die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen (z. B. Alter, Staatsangehörigkeit).


Welche Wahlen betreffen mich?Am 15. März 2026 werden in Stadtallendorf gewählt:

  • die Stadtverordnetenversammlung,
  • die Ortsbeiräte in den Stadtteilen,
  • der Kreistag des Landkreises.


Für jede dieser Wahlen ist ein bestimmtes Gebiet entscheidend:

Wahl Maßgebliches Gebiet
Stadtverordnetenversammlung    Stadtallendorf
Ortsbeirat Ihr Stadtteil
Kreistag Landkreis

 
Was passiert, wenn ich nach dem 1. Februar 2026 umgezogen bin?

Wenn Sie nach dem 1. Februar 2026 umgezogen sind, gilt:

  • Für die Wahlen in dem Gebiet, das Sie verlassen haben, dürfen Sie nicht mehr wählen.
  • Für die Wahlen in dem Gebiet, das Sie nicht verlassen haben, bleibt Ihr Wahlrecht bestehen.

Beispiel:
Sie ziehen von einer anderen Gemeinde im Landkreis nach Stadtallendorf.
Dann dürfen Sie nicht die Stadtverordnetenversammlung oder den Ortsbeirat in Stadtallendorf wählen, aber Sie dürfen weiterhin den Kreistag wählen.

Zuzug aus einer anderen hessischen Gemeinde

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde in Hessen nach Stadtallendorf gezogen sind:

  • Sie bleiben zunächst im Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Gemeinde für die Kreistagswahl eingetragen.
  • Sie können dort am Wahltag wählen oder Briefwahl beantragen.

Wenn Sie stattdessen den Kreistag in Stadtallendorf wählen möchten, müssen Sie bis spätestens 22. Februar 2026 einen Antrag stellen, damit Sie hier in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.
Wahlberechtigte, die noch kurz vor dem 2. Februar 2026 nach Stadtallendorf gezogen sind, sich aber noch nicht melderechtliche angemeldet haben, können sich auf Antrag bis zum 22. Februar 2026 in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sprechen Sie dazu bitte im BürgerBüro vor.

Danach kommt die Eintragung nur noch aufgrund eines Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis in Frage.

Umzug innerhalb von Stadtallendorf

Wenn Sie innerhalb von Stadtallendorf oder zwischen Ortsteilen umgezogen sind:

  • Sie dürfen weiterhin die Stadtverordnetenversammlung und den Kreistag wählen.
  • Für den Ortsbeirat gilt: Sie bleiben im alten Ortsteil (Wahlbezirk) wahlberechtigt.

Eine Änderung in den neuen Ortsteil (Wahlbezirk) ist nicht mehr möglich, wenn der Umzug nach dem 1. Februar 2026 erfolgt ist.

Information für Wohnungslose

Personen die nicht mit einem Wohnsitz gemeldet sind, aber seit mindestens 6 Wochen, also mindestens seit dem 1. Februar 2026 ihren dauernden Aufenthalt in Stadtallendorf bzw. für die Ortsbeiratswahlen im jeweiligen Stadtteil haben, können sich auf Antrag bis zum 22. Februar 2026 in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sprechen Sie dazu bitte im BürgerBüro vor.

Einspruch – Einsicht Wählerverzeichnis

Wenn Sie glauben, wahlberechtigt zu sein, aber bis 3 Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich während der Einsichtsfrist vom 23. bis 27. Februar 2026 durch Einsicht in das Wählerverzeichnis vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Fehlt der Eintrag, obwohl Sie glauben, wahlberechtigt zu sein, sollten Sie Einspruch einlegen. Das Wählerverzeichnis kann dann gegebenenfalls noch korrigiert werden.

Briefwahl

Wenn Sie am Wahltag nicht in dem auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahl.
Der Antrag befindet sich auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Noch Fragen?
Das Wahlamt und das BürgerBüro der Stadt Stadtallendorf helfen gerne weiter.