Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre

Ihr Wohnort

Volltext

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

Ansprechpunkt

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Frist

Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Dr. Laier, RL VII2

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 10.12.2020
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Formulare

Es ist in der Regel ein formloser Antrag nötig.