Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
Volltext
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Ansprechpunkt
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Frist
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Dr. Laier, RL VII2
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Formulare
Es ist in der Regel ein formloser Antrag nötig.