Personalausweis Informationserteilung

Ihr Wohnort

Volltext

Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.12.2020
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8)

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Hinweise (Besonderheiten)

Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal