Öffentliche Vergabe: An Freihändiger Vergabe oder Verhandlungsverfahren teilnehmen
Volltext
Bei der Freihändigen Vergabe (national) fordert der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) ausgewählte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots auf. Anschließend können sowohl die Leistung als auch die Preise verhandelt werden. Gleiches gilt auch für das Verhandlungsverfahren (EU-weit). Dieses ist durchzuführen, wenn das Auftragsvolumen den Schwellenwert (bei Liefer- und Dienstleistungen über 200.000,00 Euro, bei Bauleistungen über 5.000.000,00 Euro) erreicht bzw. überschreitet.
Hinweise:
Der Wettbewerb ist eingeschränkt. Die Vergabestelle kann im Vorfeld einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchführen. Beim Verhandlungsverfahren (EU-weit) ist die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs in bestimmten Fällen vorgeschrieben.
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb wird in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) bekannt gemacht.
EU-Ausschreibungen müssen zusätzlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
Ansprechpunkt
In Hessen besteht die Möglichkeit, sich bei der Auftragsberatungsstelle präqualifizieren zu lassen (www.absthessen.de).
Die Teilnehmerwettbewerbe werden alle in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) veröffentlicht.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie bei der Abgabe Ihres Angebots benötigen, erfahren Sie bei der Vergabestelle.
Kosten
Keine.
Frist
Die Freihändige Vergabe ist form- und fristfrei. Das Verfahren kann sich über mehrere Verhandlungsrunden ziehen.
Rechtsgrundlage(n)
- o Verwaltungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO)
- und Bekanntmachungen nach § 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
- o § 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GBW)
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A)
- https://www.absthessen.de/recht-vob.html
- Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)
- Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Rechtsbehelf
Bei EU-weiten Verhandlungsverfahren können die Bieter einen Antrag bei der Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt einreichen. Bei der freihändigen Vergabe (unterhalb der Schwellenwerte) können bei Bauleistungen die VOB-Stellen zur Nachprüfung eingeschaltet werden. Die Anschrift der Vergabekammer und der VOB-Stelle wir in der Bekanntmachung bzw. mit den Vergabeunterlagen mitgeteilt.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung