Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 69 »Östlich der Neckarstraße« in der Kernstadt
Öffentliche Bekanntmachung Nr. 8/2019
Bauleitplanung der Stadt Stadtallendorf;
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 69 „Östlich der Neckarstraße“ in der Kernstadt
Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt im Zeitraum von
Montag, dem 11.03.2019, bis einschließlich Freitag, dem 12.04.2019,
während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Stadt Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf, Fachbereich IV - Bauen, Umwelt und Grundstücksangelegenheiten, Zimmer 2.66, öffentlich aus; die Unterlagen werden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über ihren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Anregungen können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Entwurfsunterlagen können außerdem auf der Homepage der Stadt Stadtallendorf unter der Internetadresse www.stadtallendorf.de eingesehen und heruntergeladen werden
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der nachstehenden Übersichtskarte ersichtlich. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Süden der Kernstadt zwischen der Niederkleiner Straße im Osten und der Neckarstraße im Westen. Im Norden wird das Gebiet durch die Moselstraße begrenzt im Süden durch die Rheinstraße.
Das Ziel der Änderung des Bebauungsplans besteht darin, die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben zu konkretisieren. Es ist beabsichtigt, im eingeschränkten Gewerbegebiet Nutzungen, die die städtebauliche Qualität negativ beeinträchtigen können, wie Vergnügungsstätten, Spielhallen, Wettbüros bordellartige Betriebe und Sexshops auszuschließen.
Stadtallendorf, 27.02.2019
Der Magistrat der
Stadt Stadtallendorf
Christian Somogyi
Bürgermeister
Planungsunterlagen:
Die nachfolgenden Entwurfsbestandteile sind als PDF-Dokumente erstellt, die mit einem entsprechenden Programm (z.B. mit dem kostenlosen „Adobe Reader“) gelesen und ausgedruckt werden können.
OestlNeckarstr1Aend_A_Begruendung
OestlNeckarstr1Aend_B_Festsetzungen