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Abwasserbeseitigung

Abwasser – ein hochsensibles Thema

 

Für viele Menschen ist Abwasser nicht mehr als eine Position auf der jährlichen Gebührenabrechnung der Stadtwerke. Kein Wunder, ob Dusche, Badewanne, Spüle oder Toilette: Stöpsel raus oder ein kurzer Druck auf die Spültaste, und das schmutzige Wasser ist verschwunden. „Aus den Augen, aus dem Sinn“, lautet die Devise für die meisten Bürger.

Doch Abwasser ist ein hochsensibles Thema, das bei nicht sachgerechter Behandlung zu Umweltrisiken führen kann. Nicht nur die Ableitung des häuslichen Abwassers, vielmehr auch die ordnungsgemäße Behandlung der industriellen und gewerblichen Abwasserströme, sind für eine zeitgemäße Daseinsvor- und –fürsorge von großer Bedeutung.

Für die Überprüfung der gewerblichen und industriellen Abwässer, den Neubau und die Unterhaltung des im Stadtgebiet verlegten Rohrleitungsnetzes und die Wartung der Regenüberläufe sind die Stadtwerke zuständig.


Zentralkläranlage in Kirchhain

Die Reinigung der aus Stadtallendorf abfließenden Abwässer wird von Kläranlagen des Abwasserverbandes Stadtallendorf-Kirchhain hochmodern durchgeführt. Die Stadt ist seit der Gründung des Verbandes am 19. März 1957 wichtiges Verbandsmitglied. Fast die gesamten Stadtallendorfer Abwässer fließen in der Zentralkläranlage Kirchhain zusammen und werden dort fachgerecht und mit großem Aufwand biologisch gereinigt. Doch bis das Abwasser dort eintrifft, hat es einen langen Weg von ca. 134,04 km Abwasserrohrnetz hinter sich.

Im Jahr 1958 wurde eine dem damaligen Stand der Abwassertechnik entsprechende erste Kläranlage für die Kernstadt in Betrieb genommen. Im Laufe der Jahre wurde die in Kirchhain gebaute Anlage des Abwasserverbandes den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Die Fertigstellung in der heutigen Form geht auf einen Umbau in den Jahren 1993 bis 1996 zurück. Die Anlage entspricht den heutigen Anforderungen der Technik. Nach der Ermittlung der Einwohnerwerte beträgt der Anteil der Stadt Stadtallendorf am Abwasserverband Stadtallendorf-Kirchhain 68,98 %. Die Zentralkläranlage für die Städte Kirchhain und Stadtallendorf ist zukunftsorientiert für insgesamt 99.000 Einwohnergleichwerte, inklusiv des angeschlossenen Gewerbes und der Industrie, ausgelegt.

In der Schaltwarte, dem „Gehirn“ der Kläranlage, laufen alle Daten zusammen. Von dort werden alle Kläranlagen des Abwasserverbandes durch ein so genanntes Fernwirksystem überwacht und zum Teil gesteuert. Das Einzugsgebiet umfasst die Kernstadt von Stadtallendorf mit dem Stadtteil Niederklein sowie die Kernstadt von Kirchhain mit den Stadtteilen Langenstein, Stausebach und Himmelsberg. Nach Vorbehandlung und Weiterleitung der Abwässer über mehrere Vorklärbecken wird eine biologische Klärung über mehrere Klärstufen unter fachlicher Betreuung der Verbandsmitarbeiter durchgeführt. Die Abwasserspezialisten machen sich die Tatsache zu Nutze, dass Bakterien von Gewässer belastenden Stoffen leben: nämlich von Kohlenstoff-, Stickstoff- und Phosphorverbindungen. Phosphor und Stickstoff stammen beispielsweise aus Waschmitteln, aus landwirtschaftlicher Düngung oder aus Fäkalien. Sie sind Nährstoffe und wirken düngend auf Algen und Gewässer. Das zu 98 % gereinigte Abwasser fließt über eine Überlaufrinne und einen Messschacht in den nahe gelegenen Fluss, die Ohm. Hier wird eine letzte Klärung der Abwässer auf natürlichem Wege durchgeführt.

 

Abwasserleitungsnetz und Hausanschlüsse

Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtwerke werden 5.269 Hausanschlussleitungen für Abwasser und ein Ortsnetz betreut, das überwiegend im so genannten Mischsystem betrieben wird. Dies bedeutet, dass Niederschlags-, Fremd- und Schmutzwasser in Mischwasserleitungen gesammelt und weitertransportiert wird. Vorteil dieses Systems ist es, dass im Entwässerungsgebiet nur ein Kanalsystem – mit geringeren Kosten – hergestellt und betrieben werden muss. Auch die Hausanschlüsse von und zu den einzelnen Wohngebäuden können mit geringeren Kosten und geringerem Aufwand hergestellt und unterhalten werden. Von Nachteil ist, dass die Kapazität der Kläranlagen größer ausgelegt werden muss, um auch Fremd- und Regenwasser verarbeiten zu können. Aus diesem Grund werden in der heutigen Zeit Neubaugebiete fast ausschließlich im so genannten Trennsystem (Trennung von Regen- und Schmutzwasserleitungen) ausgestattet. Auch Regenentlastungsanlagen (Regenrückhaltebecken, Regenüberläufe) verfolgen den Zweck, vor der Einleitung in das städt. Kanalsystem Oberflächenwasser vom Schutzwasser zu trennen und zur Entlastung des Kanalsystems zurückzuhalten. Insgesamt werden in dem Entsorgungsgebiet der Stadtwerke 10 Regenüberlaufbecken betrieben und durch regelmäßige Kontrollen durch Wassermeister Bernd Schieb auf ihre Funktion hin überprüft.

Die Abwässer der Stadtteile Erksdorf, Hatzbach und Wolferode fließen über den Hauptsammler Hatzbachtal in die Teichkläranlage Ernsthausen. Der Stadtteil Schweinsberg wird im sogen. Trennsystem betrieben. Die Abwässer werden in die vollbiologische Kläranlage Schweinsberg des Abwasserverbandes Stadtallendorf-Kirchhain eingeleitet. Auch die Abwässer des Amöneburger Stadtteiles Rüdigheim fließen in diese Anlage.

Die Abwässer der Kernstadt werden in zwei großen Sammelkanälen, dem Sammler „Nord“ und „Süd“ gesammelt und von dort der Zentralkläranlage Kirchhain zugeleitet. Die Abwässer des Stadtteiles Niederklein werden über eine Druckleitung in den Abwassersammler „Süd“ gepumpt.

Aus Gründen des Grundwasserschutzes ist es unabweisbar, das städt. Kanalnetz und die Hausanschlussleitungen laufend zu kontrollieren. So müssen die rd. 134 km Abwasserrohrnetz alle 10 Jahre optisch untersucht werden. Durch Kamerabefahrungen werden Schäden ermittelt, klassifiziert und in kurz-, mittel- und langfristigen Sanierungsplanungen zeitgemäß saniert. Darüber hinaus wird einmal jährlich das gesamte Kanalnetz vollständig gereinigt. Diese Arbeiten werden von heimischen Kanalreinigungsfirmen vorgenommen. 

 

Planungen über Neubau und Sanierung

Den aktuellen und vorausschauenden Planungen kommt im Abwasserbereich besondere Bedeutung zu. So laufen z. B. im DAG-Gebiet der Kernstadt zahlreiche Abwasserrohre über Privatgrundstücke. Kanalleitungen stammen in diesen Gebieten noch aus der Produktionszeit der Sprengstoffwerke. Teilweise sind Leitungen in bis zu
sieben Metern Tiefe unter Gärten und Häusern hindurch bombensicher verlegt. Dieser Umstand führt zu umfangreichen Neuordnungsmaßnahmen der Stadtwerke, um den Zugang zum Rohrnetz zu vereinfachen und Störungen und Gefährdungen auf den privaten Grundstücken für die Zukunft auszuschalten. Die Planungen der Stadtwerke sehen deshalb für die nächsten 15 Jahre vor, die alten Leitungssysteme in öffentliche Straßenparzellen zu verlegen und die Hausanschlussleitungen neu anzubinden. In einzelnen Abwasserbereichen wird hierzu auch der Bau von Abwasserhebeanlagen notwendig. Die präzise Bearbeitung der Daten des „Graphischen Informationssystemes“ der Stadtwerke zur Herstellung aktueller Pläne und Karten ist hierbei besonders wichtig.

Eine Besonderheit der Stadtallendorfer Abwasserwirtschaft ist der große Anteil von Gewerbe- und Industrieabwässern. Für die Vorbehandlung und Benutzung des städtischen Kanalnetzes gelten strenge Satzungsvorschriften, die beim Einleiten der vielfältigen chemischen Inhaltsstoffe beachtet werden müssen. So ist es erforderlich, den sogen. „CSB-Wert“ einzuhalten. „CSB“ steht für den chemischen Sauerstoffbedarf, der in der Kläranlage zum Abbau der Schadstoffe im Wasser benötigt wird. Die Abwasserwerte eines Betriebes werden aus diesem Grund in der Regel zweimal jährlich überprüft. Sollte ein erhöhter Verschmutzungsgrad festgestellt werden, fallen auch hierfür höhere Abwassergebühren an.

Jährlich werden ca. 1.565.000 m³ Schmutzwasser und 3.302.000 m² versiegelte Flächen der Abrechnung von Schmutzwasser- und Niederschlagswasser zu Grunde gelegt. Die zurzeit geltende Schmutzwassergebühr beträgt 2,70 €/m³ bezogenem Frischwasser. Die getrennt erhobene Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter angeschlossene Grundstücksfläche 0,75 €. Durch die Erhebung der getrennten Abwassergebühren seit dem 01.01.1998 werden gerechtere und rechtssichere Gebührenerhebungen garantiert.

Neben der Instandhaltung und Wartung des Kanalnetzes mit den dazu gehörenden Hausanschlüssen ist der Bereich der Schädlingsbekämpfung ein weiterer Schwerpunkt für das Team der Stadtwerke. Vor allem Ratten fühlen sich in den Rohrnetzen wohl, denn viele Menschen spülen Essensreste die Toilette herunter. Da Ratten sehr intelligente Tiere sind, merken sie sich, wo es Nahrung gab – und kehren regelmäßig an diese Orte zurück, in der Hoffnung auf mehr Nahrung. Daher sollte Essen auf keinen Fall durch die Toilette entsorgt werden, denn die Bekämpfung der Ratten ist sehr aufwändig. Zwei Mal jährlich werden im gesamten Kanalsystem Giftköter in den unterschiedlichsten Ausführungen ausgebracht. Hierdurch soll festgestellt werden, wo es Rattenaktivitäten im Kanalnetz gibt. Je nach Befall werden die Bekämpfungsaktivitäten ausgerichtet. Dabei wirkt das Gift erst nach zwei Tagen, damit die Ratten nicht direkt an der Stelle sterben, wo die Köder ausgelegt worden sind und somit zukünftig diese Stellen meiden.

Durch die wachsende Bedeutung des Grundwasser- und Gewässerschutzes wird die Abwasserentsorgung in der Zukunft an Bedeutung gewinnen.

 

Trenngebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser

Schmutzwassergebühren

Der Maßstab für die Berechnung der Schmutzwassergebühren ist der jährlich über Hauswasserzähler gemessene Frischwasserverbrauch. Die Benutzungsgebühr je Kubikmeter Frischwasser beträgt 2,70 Euro.

Wassermengen, die nachweislich nicht in den Kanal geleitet worden sind, müssen über sogenannte Sonderwasserzähler nachgewiesen werden. Diese Mengen werden von der berechneten jährlichen Abwassergebühr abgezogen. Informationen und Einzelheiten hierzu bitten wir im Rahmen einer Rücksprache mit den Stadtwerken zu klären.

Niederschlagswassergebühren

Je Quadratmeter befestigter Fläche, von der unmittelbar bzw. mittelbar Niederschlagswasser in den städtischen Kanal eingeleitet wird, wird eine Benutzungsgebühr von 0,75 Euro/Jahr erhoben. Hierzu gehören die Niederschlagsmengen der Dachfläche eines Hauses, Garageneinfahrten mit Einlauföffnungen, befestigte Eingangsbereiche mit Gefälle in Richtung Bürgersteig, Anbauten mit Anschlüssen an das städtische Kanalnetz, Überläufe von Zisternen und anderes mehr.

Der Nachweis über die Entwässerungsverhältnisse eines Grundstückes muss über sogenannte Selbsterklärungsbögen mit der Unterschrift des jeweiligen Grundstückseigentümers nachgewiesen werden. Jede bauliche Veränderung auf dem Grundstück mit Auswirkung auf die jeweilige Veränderung der Einleitungsmenge muss jeweils über einen gesonderten Selbsterklärungsbogen mit zeitlicher Angabe der baulichen Veränderung nachgewiesen werden. Informationen und Einzelheiten hierzu bitten wir im Rahmen einer Rücksprache mit den Stadtwerken zu klären.


Stadtwerke Stadtallendorf fördern aktiv die Regenwasserrückhaltung


Sorge um den Klima- und Grundwasserschutz

Etwa 75 % des Trinkwassers wird aus Grundwasser gewonnen. Dessen enorme Bedeutung für die Wasserversorgung verpflichtet alle staatlichen Ebenen und die Kommunen zu dessen Schutz. Die Europäische Union hat es daher in ihrer Wasserrahmenrichtlinie entsprechend als Schutzgut eingestuft.
Der ⁠Klimawandel⁠ wirkt sich unmittelbar auf die Wasserwirtschaft aus. Die Verfügbarkeit von Wasser in ausreichender Menge und Güte ist mittlerweile keine Selbstverständlichkeit mehr. Wir werden diesem Thema künftig bei allem unserem Handeln deutlich mehr Aufmerksamkeit widmen müssen, ist sich Bürgermeister Christian Somogyi sicher.
Betriebsleiter Rolf Weber ergänzt: „Die extrem trockenen und heißen Sommer der letzten Jahre haben die Pegel in vielen Regionen Deutschlands drastisch sinken lassen. Mit einer Verbesserung der Situation ist derzeit nicht zu rechnen.“
„Leider gibt es auch das andere Extrem – sintflutartige Regenfälle: Regenwasserrückhaltung wird nämlich auch zur hydraulischen Entlastung der Kanäle und Kläranlagen betrieben“ berichtet Weber. Niederschläge, die auf - möglichst begrünten oder auf andere Weise wasserdurchlässig gehaltenen - Oberflächen auftreffen, werden hierbei auf diesen Grundstücken verwertet oder in den Untergrund geleitet. Sie stärken die Grundwasserreservoirs. Diese Regenmengen gelangen nicht in Kanäle, die daher nicht in größerer Dimension gebaut werden müssen und überschwemmen nicht angrenzende befestigte Flächen.


Förderziele und -zwecke

Maßnahmen zur Sammlung und Nutzung des Regenwassers auf Grundstücken haben den Effekt, weniger Regenwasser in die öffentlichen Abwasserentsorgungsanlagen einzuleiten. Außerdem werden die bestehenden Grundwasserreservoirs geschont und geschützt.

Zielführend ist daher die Installation von Regenwassernutzungsanlagen (z.B. Regentonnen bzw. Hauswandtanks) und von Zisternen. Um Grundstückseigentümer/innen bei der Anschaffung bzw. beim Einbau solcher Anlagen zu unterstützen, war daher die Erstellung eines entsprechenden Förderprogramms die richtige Entscheidung.

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Förderrichtlinien in ihrer Sitzung am 01.06.2023 beschlossen. Sie treten zum 01.07.2023 in Kraft und sind hier abrufbar. Den Antragsvordruck und - soweit erforderlich - die Vermietererklärung finden Sie unter den folgenden Links:

- Antrag auf Förderung Regenwassernutzungsanlagen und Zisternen
- Zustimmungserklärung des Vermieters gemäß Förderprogramm Regenwassernutzung

Den Text der Richtlinien und die Vordrucke sind auch direkt im Vorzimmer der Stadtwerke (Zimmer 2.44 bei Frau Dewald (Tel.-Nr. 06428 / 707-351, bzw. Frau Kloster (Tel.-Nr. 06428 / 707-361) erhältlich.

Eckpunkte des Förderprogramms

- Der Zuschuss wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch gewährt.
In diesem Jahr stehen hierfür im Wirtschaftsplan 100.000 EUR zur Verfügung.
- Keine Mehrfachförderung derselben Maßnahme aus anderen Fördertöpfen.
- Fördersatz von 40% - jedoch jeweils gedeckelt durch Maximalbeträge
von 500 EUR bei Regenwassernutzungsanlagen bzw. 1.000 EUR bei Zisternen;
- einkommensunabhängige Förderung.