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16.12.2020

Neuer Corona-Lockdown in Hessen seit dem 16.12.2020

Wegen der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen wurde das öffentliche Leben in Hessen am Mittwoch, dem 16.12.2020, drastisch heruntergefahren: Viele Geschäfte mussten wieder schließen, die Präsenzpflicht in Schulen wurde aufgehoben. Auch die Lockerungen an Weihnachten und Silvester gelten nur noch eingeschränkt.

Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel haben sich am Sonntag auf umfassende Corona-Beschränkungen geeinigt. Sie gelten seit Mittwoch (16. Dezember) bis zum 10. Januar.

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier stellte die Beschlüsse im Anschluss in einer Pressekonferenz vor."Die bisherigen Beschlüsse waren richtig und haben gewirkt, aber nicht hinreichend", sagte Bouffier. Die Situation sei sehr ernst. Bedauerlicherweise sterben sehr viele Menschen, die Situation in den Kliniken ist angespannt, so Bouffier weiter. "Deshalb sind weitere Maßnahmen zwingend notwendig." Zusammengefasst gilt seit Mittwoch folgendes:

*Kontaktbeschränkungen verlängert

*Nur Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben offen

*Körpernahe Dienstleistungen eingeschränkt

*Präsenzunterricht an Schulen wird aufgehoben

*Betriebsferien und Homeoffice empfohlen

*Weihnachten im kleinen Kreis

*Versammlungs- und Feuerwerkverbot an Silvester

*Alkoholverbot in der Öffentlichkeit

*Gottesdienste sollen möglich sein

*Pflichttests in Alten- und Pflegeheimen

*Von Reisen wird abgeraten

*Ausgangssperren in Hotspots gelten weiter

*Bund erhöht die Hilfen für Unternehmen

Dies bedeutet im Detail:

Kontaktbeschränkungen verlängert

Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt beschränkt. Aus diesen beiden Haushalten dürfen sich maximal fünf Erwachsene und beliebig viele Kinder unter 14 Jahren treffen.

Nur Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben offen

Der Einzelhandel muss seit Mittwoch mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf schließen. Offen bleiben dürfen also: Lebensmittelgeschäfte und Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienst, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und der Großhandel.Baumärkte müssen dagegen schließen. Restaurants bleiben geschlossen, Kantinen dürfen offen bleiben. Hotels bleiben geöffnet, nicht aber für den Tourismus.

Körpernahe Dienstleistungen eingeschränkt

Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapie sowie Fußpflege bleiben erlaubt.

Präsenzunterricht an Schulen wird aufgehoben

Am Montag und Dienstag blieben die Schulen noch in ihrem normalen Betrieb. Von Mittwoch bis Freitag wurde die Präsenzpflicht aufgehoben. Anders als vom Bund empfohlen, wurden die Schulen in Hessen vor den Weihnachtsferien nicht geschlossen. Ähnliches gelte für die Kitas. Kindergartenkinder sollen nur noch dann in den Einrichtungen betreut werden, wenn etwa die Eltern arbeiten gehen müssen und sie nicht zuhause behalten können. In diesem Fall gibt es eine Notbetreuung.

Betriebsferien und Homeoffice empfohlen

Bund und Länder bitten Arbeitgeber, Betriebsstätten möglichst durch Betriebsferien oder die Umstellung auf Homeoffice vom 16. Dezember bis 10. Januar zu schließen

Weihnachte im kleinen Familienkreis

Vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. Neben dem eigenen Hausstand dürfen sich vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis treffen. Konkret sind das laut Beschluss: Ehegatte oder Lebenspartner sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.Wer die Festtage mit Freunden oder weitläufigeren Verwandten verbringen möchte, sollte sich an diegenerelle Regelung von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten (Kinder ausgenommen) halten.

Versammlungs- und Feuerwerkverbot an Silvester

Die zunächst angekündigten Ausnahmen zu Silvester und Neujahr werden zurückgenommen. An Silvester gilt die Beschränkung auf fünf Personen aus maximal zwei Hausständen. Feiern und Versammlungen in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt. Außerdem ist der Verkauf von Feuerwerk vorSilvester grundsätzlich verboten.

Alkoholverbot in der Öffentlichkeit

Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum ist seit Mittwoch untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Gottesdienste sollen möglich sein

Bouffier sagte, er sei zuversichtlich, eine Lösung für Gottesdienste an Heiligabend zu finden. Beratungen zwischen der Landesregierung und den Kirchen werden stattfinden.

Pflichttests in Alten- und Pflegeheimen

In den besonders vom Coronavirus betroffenen Alten- und Pflegeheimen soll intensiver auf das Coronavirus getestet werden.

Details hat die Landesregierung am Montag beschlossen. In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests auch für die Besucher verbindlich werden. Vorübergehend könne es in einzelnen Heimen Besuchsverbote geben.Von Reisen wird abgeraten

Bund und Länder appellieren außerdem, nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland abzusagen. Bei Einreise aus einem ausländischen Risikogebiet sei eine digitale Anmeldung Pflicht, Reiserückkehrer müssen außerdem zehn Tage in Quarantäne. Frühestens nach fünf Tagen kann ein negativer Corona-Test die Quarantäne vorzeitig beenden.Ausgangssperren in Hotspots gelten weiterDie von der Landesregierung eingeführte nächtliche Ausgangssperre für sogenannte Corona-Hotspots bleibt in Kraft. In Kreisen, die den 7-Tage-Inzidenzwert von 200 überschreiten, dürfen die Menschen ihre Wohnungen zwischen 21 und 5 Uhr nur in Ausnahmefällen verlassen. Dazu zählt der Weg von und zur Arbeit sowie Gassigehen mit dem Hund.Bund erhöht Hilfen für UnternehmenDer Bund erweitert die Finanzhilfe für Unternehmen. Konkret soll bei der Überbrückungshilfe III, die ab Januar gilt, der Höchstbetrag von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht werden. Erstattet werdenbetriebliche Fixkosten. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den November- und Dezemberhilfen geben. Für den Einzelhandel sind weitere Hilfen geplant.Das hessische Corona-Kabinett hat am Montag getagt und alle obenstehenden Beschlüsse beschlossen. Die Regierungschefs von Bund und Ländern wollen dann am 5. Januar erneut zusammenkommen, um über die Maßnahmen ab dem 11. Januar zu beraten. Die Regeln können immer wieder kurzfristig geändert und angepasst werden. Aktuelles finden Sie auf www.hessen.de sowie www.stadtallendorf.de.Die aktuelle Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) vom 26. November 2020 finden sie unter: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/03_corona-kontakt-_und_betriebsbeschraenkungsverordnung_stand_16.12.pdf
Quelle: Stadt Stadtallendorf