Seiteninhalt

Aufstellung der 76. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich »Gewerbegebiet Nordost, 2. Änderung«

Aufstellung der 76. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich »Gewerbegebiet Nordost, 2. Änderung«

Öffentliche Bekanntmachung Nr. 29/2022


Bauleitplanung der Stadt Stadtallendorf, Kernstadt
Aufstellung der 76. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
im Bereich „Gewerbegebiet Nordost, 2. Änderung“



1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Stadtallendorf hat in ihrer Sitzung am 25.06.2020 gem. § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der 76. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich „Gewerbegebiet Nordost, 2. Änderung“ in der Kernstadt beschlossen.
Die Fläche des Geltungsbereichs der FNP-Änderung beträgt rd. 3,2 ha und umfasst die nachfolgend genannten Flurstücke in der Flur 17, Gemarkung Stadtallendorf:

Flurstücke: 1/1, 4/1, 4/2, 5, 6, 8/1 (tw.), 58 (tw.), 60/1 (tw.), 65/1 (tw.).

Die Bauleitplanung dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des südwestlichen Abschnitts des „Gewerbegebiets Nordost“. Die Planung dient der Erweiterung des Werksgeländes eines ortsansässigen Industrieunternehmens. Sie ist insofern im öffentlichen Interesse. Es ist geplant, das Plangebiet künftig als „Gewerbliche Baufläche“ sowie als „Grünfläche“ im FNP darzustellen.
Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Geltungsbereichs gehen darüber hinaus aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor.

2. Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.

Der Vorentwurf der 76. FNP-Änderung einschließlich zugehöriger Begründung sowie ein Konzeptentwurf zur Umweltprüfung liegen in der Zeit von
Dienstag, den 07.06.2022 bis einschließlich Freitag, den 15.07.2022
im Rathaus der Stadt Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf, Fachbereich 4, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr) im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Die Unterlagen werden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über ihren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Stellungnahmen können während des o.g. Zeitraums vorgebracht werden.



Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch in digitaler Form auf der Homepage der Stadt Stadtallendorf, unter dem nachfolgend genannten Link:
https://www.stadtallendorf.de/
eingesehen und heruntergeladen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Die räumliche Lage sowie der Vorentwurf der 76. FNP-Änderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).


Kein Ergebnis gefunden.




Stadt Stadtallendorf, 23.05.2022
Der Magistrat der Stadt Stadtallendorf


Christian Somogyi
Bürgermeister

Bekanntmachung Nr. 29/2022

76AendFNP-GENordost2Aend_A_Begruendung.pdf

76AendFNPBPL-GENordost2Aend_B1_UmwKonz.pdf

76AendFNP_GENordost_C_Planteil.pdf