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Erweiterung Fahrerlaubnis beantragen
[Nr.99108047049000 ]

Leistungsbeschreibung

Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um weitere Klassen erweitern.

Die Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Klasse, die sie beantragen möchten.

  • Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Welche Gebühren fallen an?

Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Fachlich freigegeben am

18.08.2022

Voraussetzungen

Sie müssen das jeweils erforderliche Mindestalter nach § 10 Fahrerlaubnis- Verordnung erreicht haben, bzw. dürfen den Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

Die übrigen Voraussetzungen richten sich nach der jeweils beantragten Fahrerlaubnisklasse.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den Fahrerlaubnisbehörden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Antrag und Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.  

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein