Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Hilfe zur Pflege
[Nr.99076007131000 ]
Leistungsbeschreibung
Wer dauerhaft Unterstützung bei der häuslichen Pflege oder bei einem Heimaufenthalt benötigt, kann in Ergänzung zu den Leistungen der Pflegekasse Hilfe zur Pflege erhalten. Bei einer Betreuung in der Familie wird Pflegegeld bezahlt; bei einer Inanspruchnahme einer ambulanten Pflegekraft oder bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim werden die angemessenen Kosten übernommen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Soziale Entschädigung/Hauptfürsorgestelle -Haupt- und Regionalverwaltung Kassel.