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Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Hilfe zur Pflege
[Nr.99076007131000 ]

Leistungsbeschreibung

Wer dauerhaft Unterstützung bei der häuslichen Pflege oder bei einem Heimaufenthalt benötigt, kann in Ergänzung zu den Leistungen der Pflegekasse Hilfe zur Pflege erhalten. Bei einer Betreuung in der Familie wird Pflegegeld bezahlt; bei einer Inanspruchnahme einer ambulanten Pflegekraft oder bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim werden die angemessenen Kosten übernommen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Sie können die Pflegezulage bei der zuständigen Stelle beantragen.

Fachlich freigegeben am

07.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Soziale Entschädigung/Hauptfürsorgestelle -Haupt- und Regionalverwaltung Kassel.