Seiteninhalt

Luftverkehr: Schleppberechtigung erwerben
[Nr.99080039001000 ]

Leistungsbeschreibung

Führer von motorgetriebenen Luftfahrzeugen brauchen zum Schleppen anderer Luftfahrzeuge (z. B. Segelflugzeuge) oder anderer Gegenstände eine Schleppberechtigung. Die Berechtigung wird unter Angabe der Art der Aufnahme und der Art des Schleppgegenstandes in den betreffenden Luftfahrerschein eingetragen.

An wen muss ich mich wenden?

An das jeweils zuständige Regierungspräsidium.
(Regierungspräsidium Darmstadt für den Regierungsbezirk Darmstadt und Regierungspräsidium Kassel für die Regierungsbezirke Kassel und Gießen).

Anträge / Formulare

Antragsvordrucke finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.

Fachlich freigegeben am

21.02.2017

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung