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Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
[Nr.99115002060001 ]

Leistungsbeschreibung

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

Fachlich freigegeben am

10.12.2020

Herausgebende Stelle

Dr. Laier, RL VII2

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Anträge / Formulare

Es ist in der Regel ein formloser Antrag nötig.

Dokumente

Beantragung einer Auskunftssperre