Nichtinvestive Förderung von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte zur Entlastung pflegender Angehöriger
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der Modellförderung nach § 45c SGB XI werden neue Versorgungskonzepte und –strukturen insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige erprobt. Die Modellprojekte sollen darauf ausgerichtet sein, bestehende Versorgungslücken zu schließen und neuartige, an dem konkreten Bedarf ausgerichtete Angebote innerhalb eines Versorgungsnetzwerkes vorzuhalten.
Rechtsgrundlage
§ 45 c SGB XI in Verbindung mit der Rahmenvereinbarung über die Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote, ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe sowie von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte im Sinne von § 45 c und 45c SGB XI.