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Patentanwalt; Zulassung
[Nr.99082005007000 ]

Leistungsbeschreibung

Sie dürfen nur dann als Patentanwalt tätig werden, wenn Sie von der Patentanwaltskammer zur Patentanwaltschaft zugelassen wurden. Die Zulassung müssen Sie beantragen.

Patentanwälte dürfen die folgenden Aufgaben wahrnehmen:

  • Beratung zu Erfindungen, Marken, Design, Know-how, Sortenschutz und Ähnliches
  • Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte
  • Verfolgen von Schutzrechtsverletzungen (soweit Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten)
  • Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, Bundespatentgericht, Bundessortenamt und anderen internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes
  • Vertretung vor dem Bundesgerichtshof in Nichtigkeitsverfahren

An wen muss ich mich wenden?

die Patentanwaltskammer

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • ausgefüllter Fragebogen zum Antrag auf Zulassung
  • Abschrift der Patentassessorurkunde
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme: 250.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall) beziehungsweise eine vorläufige Deckungszusage im Original
  • Nachweis über die Zahlung der Zulassungsgebühr
  • wenn Sie in einem ständigen Dienstverhältnis mit einem Unternehmen stehen:
    • Arbeitsvertrag
    • Freistellungserklärung des Arbeitgebers
  • gegebenenfalls Nachweise über den Erwerb akademischer Grade (z.B. öffentlich beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde)
  • wenn Sie Ihre Ausbildung nicht bei einem freiberuflichen Patentanwalt absolviert haben: Nachweis der halbjährigen Tätigkeit bei einem freiberuflichen Patentanwalt

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 300,00 Euro

Fachlich freigegeben am

01.02.2013

Fachlich freigegeben durch

Patentanwaltskammer