Seiteninhalt
Patentanwalt; Zulassung
[Nr.99082005007000 ]
Leistungsbeschreibung
Sie dürfen nur dann als Patentanwalt tätig werden, wenn Sie von der Patentanwaltskammer zur Patentanwaltschaft zugelassen wurden. Die Zulassung müssen Sie beantragen.
Patentanwälte dürfen die folgenden Aufgaben wahrnehmen:
- Beratung zu Erfindungen, Marken, Design, Know-how, Sortenschutz und Ähnliches
- Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte
- Verfolgen von Schutzrechtsverletzungen (soweit Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten)
- Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, Bundespatentgericht, Bundessortenamt und anderen internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes
- Vertretung vor dem Bundesgerichtshof in Nichtigkeitsverfahren
- Auflistung der Tätigkeiten von Patentanwälten
(Patentanwaltskammer) - Prüfung zum Patentanwalt
(Deutsches Patent- und Markenamt) - Details zur praktischen technischen Tätigkeit für die Befähigung als Patentanwalt
(Deutsches Patent- und Markenamt)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Antragsformular
- ausgefüllter Fragebogen zum Antrag auf Zulassung
- Abschrift der Patentassessorurkunde
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme: 250.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall) beziehungsweise eine vorläufige Deckungszusage im Original
- Nachweis über die Zahlung der Zulassungsgebühr
- wenn Sie in einem ständigen Dienstverhältnis mit einem Unternehmen stehen:
- Arbeitsvertrag
- Freistellungserklärung des Arbeitgebers
- gegebenenfalls Nachweise über den Erwerb akademischer Grade (z.B. öffentlich beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde)
- wenn Sie Ihre Ausbildung nicht bei einem freiberuflichen Patentanwalt absolviert haben: Nachweis der halbjährigen Tätigkeit bei einem freiberuflichen Patentanwalt