Seiteninhalt
Personalausweis Informationserteilung
[Nr.99008001013000 ]
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.