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Personenbezogene Daten - Löschung von Daten
[Nr.99032001064000 ]

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich können Sie von jeder öffentlichen Stelle des Bundes, des Landes Hessen, der Gemeinden und Landkreise die Löschung Ihrer gespeicherten (personenbezogenen) Daten verlangen.

An wen muss ich mich wenden?

Ihren Antrag auf Löschung richten Sie an die Stelle, die Daten über Sie speichert.

Welche Gebühren fallen an?

Die Antragstellung ist für Sie kostenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Sonstiges

Nach § 35 des Bundesdatenschutzgesetzes kann ein Betroffener unter bestimmten Voraussetzungen auch von einer nicht öffentlichen Stelle die Löschung personenbezogener Daten verlangen.

Fachlich freigegeben am

01.02.2013

Fachlich freigegeben durch

Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit